Das Wort Inklusion bedeutet das gemeinsame Arbeiten, Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung. Aus dem lateinischen abgeleitet bedeutet das Wort soviel wie „Einschluss“ oder „dazugehören“.
Die Inklusion wird in NRW eingeführt, weil die Behindertenkonvention 2006 beschlossen hat, den Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung ein Recht auf gemeinsames Leben und Lernen zu geben. Ziel der UN-Behindertenkonvention ist, dass sich die Kinder individuell ohne Diskriminierung entfalten können. Dazu zählen lernbehinderte, sprachbehinderte, verhaltensauffällige sowie Kinder mit emotionalen und sozialen Problemen. An der Inklusion dürfen Körperbehinderte sowie geistig Behinderte ab dem Schuljahr 2014/2015 in den Klassen eins und ab fünf teilnehmen.
In den Schulen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Unterricht und das Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten. So müssen zum Beispiel die Toilettentüren für Rollstuhlfahrer breiter gemacht werden, damit sie mit ihren Rollstühlen durchpassen – Barrierefreiheit. Außerdem ist wichtig, dass in den jeweiligen Klassen Sozialpädagogen und Förderlehrer, die zum Beispiel Gebärdensprache beherrschen, den behinderten Kindern zur Seite stehen.
Ob durch die Inklusion die nichtbehinderten Kinder zum Beispiel während Klassenfahrten oder beim normalen Unterricht durch verhaltensauffällige Kinder beeinträchtigt werden, ist noch nicht abzusehen. Wie teuer die Inklusion wird, weiß momentan auch noch niemand. Ob sie irgendwem etwas bringt, kann keiner beurteilen, da Inklusion in Deutschland noch nicht zum Alltag gehört.
Quellen:
http://www.zeit.de/2013/38/inklusion-schule
http://www.inklusion-brandenburg.de/faq.html
http://www.inklusion-brandenburg.de/was_ist_inklusion.html
Carlos Pessing Socada, 8a, Werner-V.-Siemens-Realschule, Düsselldorf