Au-pair-Mädchen und -Jungen helfen im Haushalt – Jugendliche haben Rechte und Pflichten

Für viele junge Menschen ist ein Auslandsaufenthalt als Au-pair eine denkbare Möglichkeit nach dem Abitur.

Zwei der wichtigsten Voraussetzungen für einen Au-pair-Aufenthalt sind Spaß an Hausarbeit und Kinderbetreuung. Falls man in dem Ort, in den man möchte, keine Familie kennt, sollte man sich über eine Agentur vermitteln lassen. Wichtig ist es, die Rechte und Pflichten des Au-pairs vor Beginn des Aufenthalts, möglichst schrifttlich mit der Gastfamilie, festzulegen. Je nach Land haben die Gastfamilien unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Freizeitgestaltung von jungen Menschen. Hier spielt es sicherlich eine Rolle, ob es ein Au-pair-Junge ist oder ein Au-pair-Mädchen ist.

Falls es vor Orte trotz aller Vorkehrungen zu unlösbaren Problemen kommen sollte, besteht die Möglickeit, sich über die Agentur zu einer anderen Familie vermittlen zu lassen. Dies gilt selbstverständlich nicht für privat zustande gekommene Kontakte.

Natürlich werden die Fähigkeit zur Intigration und Offenheit gegenüber fremden Sitten und Gebräuchen von einem Au-pair erwartet. Als Gegenleistung für die vorher vereinbarte Arbeit, stellt die Gastfamilie Unterkunft, Verpflegung und in der Regel ein Taschengeld. Manchmal finanziert sie zusätzlich einen Sprachkurs.

Hierbei empfiehlt es sich, falls möglich, anstelle einer privaten Schule einen Sprachkurs der Universität zu besuchen, denn dort knüpft man schneller Kontakte mit Gleichaltrigen.

Jedes Land hat andere Altergrenzen, während die Altersobergrenze in Südafrika schon mit 24 Jahren erreicht ist, darf man sich für eine Au-pair-Stelle in Kanada noch mit 50 Jahren bewerben.

Alles in Allem ist ein Auslandaufenthalt als Au-pair eine gute Möglichkeit ,Verantwortung zu übernehmen, Land, Leute und Sprache besser kennen zu lernen und die Zeit zwischen dem Schulabschluss und einer, wie auch immer gearteten, Berufsausbildung sinnvoll zu nutzen.

Lilly Lautermann, Düsseldorf, Cecilien-Gymnasium