Der Zoll ist etwas, was uns ständig umgibt. Aber trotzdem wissen viele nicht, was er eigentlich macht. Dieser Beitrag soll ihnen nun Aufschluss über den Zoll geben.
Zunächst ist der Zoll dafür zuständig, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu kontrollieren. Außerdem ist er für die Erhebung der Zölle zuständig und muss die Einfuhrumsatzsteuer einziehen. Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich um eine zusätzliche Steuer, wovon alle Einreisende aus Drittländern (Ländern die nicht zur EU gehören) betroffen sind, sofern sie Waren aus dem Land besitzen. Dafür muss der Zoll sämtliche grenzüberschreitenden Waren darauf überprüfen, ob die Waren einem Verbot oder Einschränkungen unterliegen. Dazu kommt noch die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und die Berechnung und Ehrhebung der Einfuhrabgaben.
Die Zollverwaltung ist grob in drei Stufen gegliedert: das Bundesfinanzministerium, die Bundesfinanzdirektion und die Zollämter. Zu den Zollämtern gehören die Hauptzollämter, die Zollämter und die Zollfahndungsämter. Die Abfertigungszollstellen der Bundeszollverwaltung gliedern sich in Grenz- und Binnenzollämter. Bei den Grenzzollämtern werden verschiedene Bereiche räumlich abgetrennt. So gibt es einen Raum für die Wareneinfuhr, für die Warenausfuhr und für den Reiseverkehr.
Bei der Waren- bzw. Warenausfuhr wird geprüft, ob die Waren Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Bei dem Reiseverkehr ist zu beachten, dass jeder Reisende mit dem Zoll in Berührung kommt. Das Beispiel Flughafen dient nun dazu, das Thema Reiseverkehr zu erklären. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Waren als alle beweglichen Gegenstände gelten, also Schmuck oder auch Kleidung. Als Reisender müsste man nun für jede Ware, die mitgeführt wird, eine Zollanmeldung machen, also alle Waren mit ihren Merkmalen und Umständen auflisten und überprüfen lassen.
Um diesen Vorgang zu beschleunigen, gibt es am Flughafen einen roten und einen grünen Ausgang. Nachdem Einreisende ihr Gepäck zurückbekommen haben, können sie nun zwischen einem grünen und einem roten Ausgang wählen. Wenn sie jetzt durch den grünen Ausgang gehen sollten, ist das eine konkludente Zollanmeldung. Das heißt, man hat seine Willenserklärung gegeben, keine unversteuerte oder verbotene Ware mit sich zu führen.
Das gleiche gilt für den roten Ausgang, nur dass sie dieses Mal sagen, dass sie Ware mit sich führen, die Verboten und/oder Beschränkungen unterliegen. Reisende dürfen den grünen Ausgang nur benutzen, wenn sie nur Waren mit sich führen, die einfuhrabgabenfrei sind, keinen Verboten und/oder Beschränkungen unterliegen und keine Formalitäten nach dem Außenwirtschaftsrecht unterliegen. Ansonsten MÜSSEN die Einreisenden den roten Ausgang benutzen.
Falls Sie nun noch mehr über den Zoll herausfinden möchten, können Sie die Internetseite www.zoll.de besuchen.
Nils Friedrich, Wesel, Andreas-Vesalius-Gymnasium