Das neue EU-Urheberrecht könnte große Auswirkungen auf die Nutzung des Internets von Jugendlichen haben. Doch um was geht es eigentlich genau?
Von Maximilian Stuhldreier, 8d, Gymnasium Fabritianum Krefeld
Während damals die Kinder Fangen, Verstecken oder Gummitwist spielten, verbringt die heutige Generation ihre Freizeit ganz anders: Tina guckt sich das neueste Schminkvideo ihrer Lieblings-Youtuberin an, Lukas schaut sich ein Mathe-Erklär-Video an und Maik dreht sein eigenes kleines Gaming-Video. Doch das könnte in naher Zukunft nicht mehr funktionieren. Laut Youtube-Chefin Wojcicki „müsste Youtube tatsächlich kleinere Kanäle sperren.“ Mit der neuen Urheberrechtsreform will die EU das Urheberrecht auf die digitale Zeit anpassen. Dadurch soll die Position von Urheberrechtsbesitzern im Internet gestärkt werden. Und da kommt Artikel 13, mittlerweile Artikel 17, ins Spiel.
Doch was ist Artikel 13 eigentlich?
Artikel 17, vormals Artikel 13, ist der umstrittenste Abschnitt der EU-Urheberrechts-Reform. Dieser besagt, dass nicht mehr der einzelne Anbieter für Rechtsverletzungen haftet. Zukünftig sollen Plattformen wie Youtube oder Instagram bereits ab dem Moment des Uploads für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sein. Damit haben die Plattformen zwei verschiedene Möglichkeiten: Entweder sie schließen mit allen Rechteinhabern der Welt Lizenzen oder sie nutzen sogenannte Uploadfilter, um das hochgeladene Material vorab zu filtern.
Uploadfilter sind aus drei verschiedenen Gründen keine gute Idee: Erstens haben nur sehr wenige Plattformen die finanziellen und technischen Möglichkeiten, solche Filtersysteme zu programmieren. Kleinere Unternehmen müssten eine solche Technik von großen Unternehmen kaufen oder Lizenzen erwerben. Dadurch wären kleinere Start-Ups noch abhängiger von großen Plattformen wie Google. Zweitens wären solche Filter voraussichtlich fehleranfällig. Google besitzt bereits ein 100 Millionen Dollar teures Filtersystem namens „Content ID“. Doch dieses kann nur Musik filtern, nicht aber Texte und Bilder. Drittens würde das Vorabfiltern gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen und somit in die Privatsphäre eingreifen, so der EuGH 2012.
Die Reaktionen auf die geplanten Änderungen im Urheberrecht sind vielfältig. Auf den Internetplattformen werden unter dem #SaveYourInternet alarmierende Videos zu dem Thema gepostet. Der #NiewiederCDU schaffte es, auf Twitter Platz eins einzunehmen als der CDU-Abgeordnete Axel Voss sich für Artikel 13 aussprach, obwohl es im Koalitions-Vertrag heißt: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern (…) lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“ Auch Wikipedia schloss sich dem Protest an und schaltete die deutschsprachige Seite für 24 Stunden ab. Europaweit finden Demonstrationen statt. Tausende Jugendliche gehen auf die Straße. „Finger weg vom Internet“ steht auf ihren Plakaten. Man darf gespannt sein, wie nun die Reformen in den einzelnen EU-Staaten umgesetzt werden. Denn das neue EU-Urheberrecht ist nun beschlossene Sache.