Viele Jugendliche wollen eine Karriere in Richtung Anwalt oder Richter einschlagen. Doch welche Voraussetzungen braucht man dafür?
Von Carina Fischer, Klasse 8a, Andreas Vesalius Gymnasium Wesel
Als allererstes sollte man ein Abitur oder die fachgebundene Hochschulreife haben. Danach beginnt man ein Jura-Studium. Dies beginnt mit einem Grundstudium von vier Semestern und weiteren fünf Semestern Hauptstudium. Das Grundstudium wird meist mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Dies variiert aber von Bundesland zu Bundesland.
Nach dem Hauptstudium legt man das erste Staatsexamen ab. Dieses besteht aus einer Pflichtfachprüfung die 70 Prozent der Note ausmacht und einer Schwerpunktsbereich-Prüfung. Diese macht 30 Prozent aus. Wenn die Prüfung bestanden ist, hat man den universitären Teil zum Anwalt bestanden.
Das eigentliche Jura-Studium schließt man also nach neun Semestern ab, aber Anwalt werden, kann man erst nach einem zweijährigen Rechts-Referendariat und dem anschließenden zweiten Staatsexamen. Das erste Staatsexamen berechtigt einen nur dazu, das Referendariat anzutreten.
Im Referendariat besucht man Lehrgänge, berufstätige Richter und Anwälte und man ist gleichzeitig in verschiedenen juristischen Bereichen tätig. Wenn man das zweite Staatsexamen besteht, kann man Anwalt, Richter und so weiter werden.
Wenn man durchfällt, hat man die Chance, die Prüfung noch ein weiteres Mal zu wiederholen. Wenn man das Studium mit der Note ,,voll befriedigend‘‘ oder besser besteht, hat man zudem noch eine Auszeichnung, die einem deutlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt einbringt.