Ein Kommentar – Widerspruch zum Wohl des Kindes?!

Ein Kind hat grundsätzlich das Recht, seinen Vater zu sehen. Allerdings kann man den Vater nicht zum Kontakt mit dem Kind zwingen.

Ohne Frage ist das ein Widerspruch, aber dieser Widerspruch ist durchaus zum Wohl des Kindes. Wenn ein Kind seinen Vater trifft, der zu diesem Treffen gezwungen wird und aus Trotz nur herablassend mit dem Kind spricht, sich dem Kind gegenüber distanziert verhält, erfüllt er keinesfalls eine Vaterrolle.

Jenes Kind würde voller Freude zu dem Treffen mit seinem Vater gehen und mit gebrochenem Herzen zurückkommen. Das Schlimmste an der ganzen Situation ist, dass das Kind völlig unschuldig ist und sich nur einen Vater wünscht, „eine richtige Familie“. Der Vater des Kindes hätte keins zeugen sollen, wenn er es nicht sehen will. Ihm muss doch bewusst sein, dass er Verantwortung für sich selbst und andere trägt, wenn er Sex hat ohne zu verhüten.

Heutzutage lernt man in der Schule von klein auf, dass ein solches Verhalten nicht nur fahrlässig, sondern auch extrem unverantwortlich ist. Wer sich als Vater so verhält oder verhalten würde, sollte darüber nachdenken, sich rechtzeitig sterilisieren zu lassen, denn auf solche Väter kann jedes Kind gerne verzichten!

Jannik Peters, Leverkusen, Werner-Heisenberg-Schule