Sie geraten oft in Vergessenheit – Die Kinderrechte: Mehr als nur ein Vertrag

Sie werden viel zu selten in der Gesellschaft thematisiert: die Kinderrechte. Oftmals sind sie ein Nebenthema, auch hier in Deutschland. Ist es allein die Unwissenheit? Oder ist es nicht vielmehr das Desinteresse an den Mitmenschen?

Am 20. November 1989 hat die UNO-Vollversammlung die Konvention über die Rechte von Kindern und Jugendlichen angenommen. Über 190 Staaten haben den Vertrag unterschrieben. Er enthält alle Rechte, die Kinder und junge Menschen in der ganzen Welt haben. Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln. In der Theorie wirken diese einfach, doch in der Praxis sieht dies ganz anders aus. Betrachtet man z.B. den Artikel 28 in dem es heißt, dass jedes Kind ein Recht auf Bildung hat und schaut dann in ein Entwicklungsland wie Togo oder Ghana, muss man feststellen, dass dieser Artikel dort nicht berücksichtig werden kann.

Was nun? Es dürfte sich ziemlich schwer gestalten lassen, für jedes Land eine Ausnahme zu bestimmen, welches Kinderrecht es nicht einhalten kann. Doch nicht nur in Entwicklungsländern besteht ein Problem mit dem Einhalten von Kinderrechten. Auch hier in Deutschland dürfte es ziemlich schwer werden, wenn man von Artikel 12, 13 und 14 Gebrauch macht, seine freie Meinung äußern würde und diese gegen aktuelle politische Gegebenheiten verstößt. Um Probleme wie diese zu beheben, findet jedes Jahr der Weltkindertag statt, bei dem auf die Kinderrechte hingewiesen wird.

Unter anderem wird darauf hingewiesen, an wen sich Kinder bei Problemen wenden können, denn dies weißt des öfteren auch sehr große Schwierigkeiten auf. Er findet, wie fast jedes Jahr, auch diesmal wieder am 23. September statt.

John-Paul Gietz, Leverkusen, Marienschule