In Belgien sitzt ein Sexualstraftäter und Mörder in einem Gefängnis. Frank Van Den Bleeken bekam lebenslänglich und hält es im Gefängnis nicht mehr aus. Er leide unter sexuelle Wahnvorstellungen und möchte nun sterben. Dies wurde vom Brüsseler Berufungsgericht angenommen.
Man sollte dieser Forderung nicht nachgeben, es ist nicht richtig, dass der Straftäter seiner Haft entgehen kann durch diese Forderung. Es ist falsch, dass es so etwas gibt, man muss auch für seine Straftaten verantwortlich gemacht werden können. Die Angehörigen des Opfers wollen nicht, dass er damit durchkommt, völlig verständlich! Im Allgemeinen ist es gut, dass es diese Option gibt für schwerkranke Menschen, die sonst nur leiden. Wenn es jetzt auch normale, „gesunde“ Menschen machen können, will es bestimmt auch jeder andere Häftling machen. Dann könnte es auch direkt die Todesstrafe geben, weil das dann auch nichts anderes wäre.
Dominik Müller, 8c, Cornelius-Burgh-Gymnasium Erkelenz