Strafmündigkeit – Mit 14 in den Knast ?!?

Eine erschreckende Vorstellung, 14-Jährige im Knast. Doch ist das wirklich möglich? Ja, ab 14 gelten Jugendliche als bedingt strafmündig und können für gesetzwidrige Handlungen bestraft werden. „Egal ob Geldstrafe oder Dauerarrest, das Erziehungsprinzip steht immer im Vordergrund!“, so Peter Dietz, Rechtsanwalt für Jugendstrafen aus Düsseldorf.

Aber wie kommt es eigentlich zum Urteil? Nachdem ein Jugendlicher im Alter von 14 bis 18 Jahren oder ein Heranwachsender im Alter von 18 bis 21 Jahren eine Straftat begangen hat, werden die Ermittlungen aufgenommen. Wenn diese abgeschlossen sind, werden die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft präsentiert. Diese leitet sie an einen Richter weiter. Das Urteil wird vom Richter nach Schwere der Tat und schädlicher Neigung des Täters festgelegt. Schädliche Neigungen entstehen zum Beispiel durch Familie, Freunde oder die Umgebung des Angeklagten. Bei Heranwachsenden wird vom Richter individuell entschieden, ob sie zu den Jugendlichen oder zu den Erwachsenen zählen.

Zudem gibt es ein spezielles Jugendgericht, welches auch zum Schutze Jugendlicher (z.B. bei Sexualstraftaten an Minderjährigen) dient. Je nach Schwere der Tat wird das Jugendgericht, das Jugendschöffengericht oder die Jugendkammer eingesetzt. „Bei Straftätern zwischen 14 und 21 Jahren sind Diebstahl, Raubdelikte, Betrug, Rauschgifthandel und Sachbeschädigung die am häufigsten vorkommenden Delikte.“ Der Anwalt Peter Dietz spricht aus Erfahrung. Die Urteile reichen von Geldstrafen oder Verwarnungen, über Arbeitsstunden und Freizeitarresten bis zu Dauerarresten und Jugendstrafen.

Bei einem Freizeitarrest wird der Jugendliche von Freitagabend bis Sonntagabend in eine Strafanstalt geschickt. Unter der Woche jedoch ist er auf „freiem Fuße“ und besucht regulär seine Schule oder seine Arbeitsstelle. Wird der Jugendliche zu Dauerarrest verurteilt, so muss er bis zu vier Wochen in einer Arrestanstalt verbringen. In den „Knast“ jedoch kommen nur die zur Jugendstrafe Verurteilten. Sie verbringen mindestens sechs Monate und höchstens zehn Jahre in Einzelzellen oder in nicht gerne gesehenen Gruppenzellen. Diese Arrestanstalten führen nur Jugendliche, keine Erwachsenen. Kinder, die unter 14 Jahren eine Straftat begehen, werden nicht wie Jugendliche oder Heranwachsende bestraft, bei ihnen wird das Jugendamt eingeschaltet.

Außerdem zeigt eine Statistik aus dem Jahre 2010 (polizeiliche Kriminalstatistik 2010), dass die Kriminalität unter den Jungen mit zwei Dritteln weiter verbreitet ist als bei den Mädchen mit einem Drittel. Viele denken, diese Strafen sind für Jugendliche zu hart, doch unserer Meinung nach, müssen auch Jugendliche mit den Konsequenzen einer Straftat leben.

Johanna Jakobs und Pina Koch, Düsseldorf, Humboldt-Gymnasium