Viele Fragen sich was Cybermobbing ist, was man dagegen tun kann und was es anrichtet.
In der Altersgruppe der 12 bis 19 Jährigen gibt jeder Dritte (34%) an, dass in seinem Bekanntenkreis schon einmal jemand im Internet oder per Handy gemobbt wurde. Unter Cybermobbing versteht man, genauso wie unter Mobbing, das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mithilfe von Internet und Mobiltelefondiensten. Auch kurze Nachrichten über zum Beispiel “ Whatsapp Messenger“ können zu traumatischen Ereignissen führen. Meistens werden Opfer herausgesucht die sich nur schwer gegen die Übergriffe zur Wehr setzen können.
Cybermobbing findet im Internet zum Beispiel in sozialen Netzwerken und über Smartphones, dort zum Beispiel über Instant Messangern, statt. Oft wird das Opfer auch über Anrufe belästigt und Beleidigungen auf die Mailbox gesprochen. Meistens kennen Kinder oder Jugendliche die Täter, da sie oft aus dem „realen“ und persönlichem Umfeld stammen. Im Internet können diese Täter aber anonym handeln.
Die Anonymität spielt bei Cybermobbing eine große Rolle. Nicht zu wissen, wer die Täter sind, kann einem Opfer Angst machen und es vor allem sehr verunsichern. Das Opfer kommt sich machtlos vor, obwohl es sich gar nicht so fühlen muss. Der Täter fühlt sich nur sicher, weil er sich seinem Opfer nicht direkt zeigt. Diese Sicherheit verleiht dem Täter Ausdauer, weiter zu mobben.
Viele Täter machen sich nicht klar wie schlecht es den Betroffenen geht. Jede Person kann anders auf die Angriffe reagieren. Häufige Folgen sind Wut und Verzweiflung sowie sich hilflos fühlen und sich zurück ziehen. Viele der Betroffenen haben Schlafstörungen und Kopf/Bauch- Schmerzen. Langfristige Folgen können Essstörungen, Depressionen oder sogar Suizidgedanken sein.
Wenn man von Cybermobbing betroffen ist, kann man sich wehren. Wenn einem drohende Nachrichten oder Kommentare zukommen, sollte man möglichst mit einer vertrauten Person reden, und auf diese Nachrichten, Kommentare oder Anrufe nicht antworten. Am besten sichert man Beweismaterial mit Hilfe von Screenshots. In schwerwiegenden Situationen sollte man sich an die Polizei wenden, denn auch üble Nachrede (§186stGB) ist eine Straftat, was vielen nicht bewusst ist.
Amélie Bohland, 8c, Cornelius Burgh Gymnasium